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Recht 12 Min. Lesezeit

Impressum für Versicherungsmakler: Alle Pflichtangaben nach GewO, VersVermV und DDG

Impressumsseite einer Versicherungsmakler-Website auf einem Laptop mit Registernummer und Aufsichtsbehörde

Das Impressum einer Versicherungsmakler-Website muss elf Angaben enthalten: Name und Anschrift, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, Registergericht und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nur wenn vorhanden), die Erlaubnis nach § 34d GewO mit erteilender Stelle, die Vermittlerregisternummer samt Prüfmöglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde, die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle, Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung und die zuständige Schlichtungsstelle. Die Grundlagen dafür stehen in § 5 DDG, der Gewerbeordnung und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Dieser Beitrag geht jede Angabe durch, enthält ein Muster zum Anpassen und benennt die neun Fehler, wegen derer Vermittlerseiten tatsächlich abgemahnt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Einordnung nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetzestexte; lassen Sie Ihre Fassung im Zweifel anwaltlich prüfen. Stand: August 2026.

Welches Gesetz verlangt was?

Ein verbreitetes Missverständnis: Das Impressum sei eine einzige Vorschrift. Tatsächlich addieren sich für Versicherungsvermittler mehrere Regelwerke — und genau deshalb sind Vorlagen aus dem Netz, die nur § 5 DDG abdecken, für diese Branche unvollständig.

GrundlageVerlangtGilt für
§ 5 DDGAnbieterkennzeichnung: Name, Anschrift, Kontakt, Register, Aufsicht, USt-IdNr.jede geschäftsmäßige Website
§ 34d GewOErlaubnis, erteilende Stelle, RegisternummerVersicherungsvermittler
VersVermVRegistrierung und deren ÜberprüfbarkeitVersicherungsvermittler
DL-InfoVBerufshaftpflicht: Versicherer, Anschrift, GeltungsraumDienstleister mit Berufsrecht
§ 27a UStGUmsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhandenUnternehmer mit USt-IdNr.
§ 36 VSBGHinweis zur Verbraucherschlichtungab mehr als zehn Beschäftigten

Zum DDG: Das Digitale-Dienste-Gesetz hat im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst. Die Pflichten sind inhaltlich gleich geblieben, aber die Fundstelle hat sich geändert. Wer im Impressum noch „§ 5 TMG“ stehen hat, verweist auf ein Gesetz, das es nicht mehr gibt — das ist zwar kein schwerer Verstoß, aber ein Signal an jeden Prüfer, dass die Seite seit Jahren nicht angesehen wurde.

Die elf Pflichtangaben im Einzelnen

AngabeWas konkret hineingehört
1. Name und AnschriftVor- und Nachname (bei Einzelunternehmen), Firmenbezeichnung, ladungsfähige Anschrift. Kein Postfach.
2. Rechtsform und VertreterBei GmbH, UG oder GbR: Rechtsform und alle Vertretungsberechtigten mit Namen.
3. KontaktE-Mail-Adresse zwingend, dazu ein zweiter Weg zur unmittelbaren Kommunikation — üblicherweise die Telefonnummer.
4. RegisterRegistergericht und Registernummer, sofern eingetragen (HRA/HRB). Einzelunternehmen ohne Eintrag lassen den Punkt weg.
5. USt-IdNr.Nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, sofern erteilt. Sonst weglassen.
6. ErlaubnisErlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, erteilt durch die zuständige IHK mit deren Anschrift.
7. RegisternummerVermittlerregisternummer im Format D-XXXX-XXXXX-XX.
8. PrüfmöglichkeitRegisterstelle mit Anschrift, Telefon und der Adresse des Registers.
9. AufsichtsbehördeDie IHK, bei der Sie registriert sind, mit vollständiger Anschrift.
10. Berufsrecht§ 34d GewO, §§ 59–68 VVG, VersVermV — mit Hinweis, wo die Texte einsehbar sind.
11. BerufshaftpflichtName und Anschrift des Versicherers sowie der räumliche Geltungsbereich.

Zur Telefonnummer: Nach der Rechtsprechung ist sie nicht zwingend, wenn ein anderer Weg zur unmittelbaren Kommunikation angeboten wird. In der Versicherungsvermittlung ist sie praktisch trotzdem die sicherste Lösung — und Kunden erwarten sie in dieser Branche ohnehin.

Zur Steuernummer: Sie gehört nicht ins Impressum. Verlangt wird ausschließlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist etwas anderes und ersetzt sie nicht — wer keine USt-IdNr. hat, lässt die Zeile ersatzlos weg, statt eine andere Nummer einzusetzen.

Muster: Impressum für einen Einzelunternehmer

Zum Kopieren und Anpassen. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen, nicht zutreffende Punkte streichen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG
[Vorname Nachname]
[Firmenbezeichnung]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Kontakt
Telefon: [Nummer]
E-Mail: [Adresse]

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: [DE………] (streichen, falls nicht vorhanden)

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
Erteilende Stelle: [zuständige IHK], [Anschrift der IHK].
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: § 34d GewO, §§ 59 bis 68 VVG, Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Die Texte sind über www.gesetze-im-internet.de einsehbar.

Zuständige Aufsichtsbehörde
[zuständige IHK], [Anschrift].

Eintragung im Vermittlerregister
Registrierungsnummer: [D-XXXX-XXXXX-XX]
Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0180 600 585 0, www.vermittlerregister.info
Die Eintragung kann dort jederzeit überprüft werden.

Berufshaftpflichtversicherung
Versicherer: [Name des Versicherers], [Anschrift].
Räumlicher Geltungsbereich: [z. B. Bundesrepublik Deutschland / Mitgliedstaaten der Europäischen Union].

Schlichtungsstelle
Bei Beschwerden über die Vermittlungstätigkeit können sich Verbraucher an folgende außergerichtliche Schlichtungsstellen wenden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

Verantwortlich für den Inhalt
[Vorname Nachname], Anschrift wie oben.

Bei einer GmbH oder UG kommen hinzu: Rechtsformzusatz im Namen, alle Geschäftsführer namentlich, Registergericht und Handelsregisternummer. Bei einer GbR werden alle Gesellschafter genannt.

Den Wortlaut der einschlägigen Vorschriften finden Sie beim Bundesministerium der Justiz; die eigene Registrierung prüfen Sie im Vermittlerregister des DIHK.

Impressum, Erstinformation, Datenschutz — drei Dokumente

Sie überschneiden sich inhaltlich, ersetzen einander aber nicht. Wer nur eines pflegt, produziert Widersprüche — und die fallen sowohl Prüfern als auch Suchmaschinen auf.

ImpressumErstinformationDatenschutz
Grundlage§ 5 DDG, GewO§ 15 VersVermVArt. 13 DSGVO
Adressatjeder Besucherder einzelne Kundejeder Besucher
Formständig abrufbarTextform, muss zugehenständig abrufbar
Vergütungsartneinjanein
Beratungsgrundlageneinjanein
Berufshaftpflichtjaneinnein

Registernummer, Erlaubnisbehörde und Anschrift stehen in zwei dieser Dokumente — sie müssen identisch sein. Pflegen Sie die Angaben an einer Stelle und übernehmen Sie sie von dort. Alles zur zweiten Pflicht steht in Erstinformation nach § 15 VersVermV.

Wo das Impressum stehen muss

Verlangt wird, dass es leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. In der Praxis heißt das:

  • Von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar — der Standard ist ein Link in der Fußzeile, der auf allen Seiten steht.
  • Eindeutig bezeichnet. „Impressum“ oder „Kontakt und Impressum“. Kreative Bezeichnungen wie „Über mich“ oder „Rechtliches“ allein genügen nicht.
  • Auf einer eigenen Seite, nicht als Einblendung und nicht nur in einer PDF-Datei.
  • Auch mobil erreichbar. Ein Link, der nur in der Desktop-Fußzeile auftaucht, erfüllt die Pflicht nicht.
  • Auch in Ihren Profilen. LinkedIn, Facebook, Instagram, XING und das Google-Unternehmensprofil brauchen ebenfalls eine Anbieterkennzeichnung — üblicherweise als Link auf die Impressumsseite Ihrer Website.

Die neun häufigsten Fehler

  1. Berufsrechtliche Angaben fehlen ganz. Eine Standardvorlage aus dem Netz kennt § 34d GewO nicht. Der häufigste und zugleich klarste Verstoß bei Vermittlerseiten.
  2. Registernummer veraltet. Nach einem Statuswechsel vom Vertreter zum Makler ändert sich die Nummer — im Impressum steht oft noch die alte.
  3. Steuernummer statt USt-IdNr. Die Steuernummer gehört nicht in ein Impressum. Verlangt ist ausschließlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
  4. Angaben zur Berufshaftpflicht fehlen. Wird regelmäßig übersehen, weil die Pflicht nicht aus dem DDG, sondern aus der DL-InfoV stammt.
  5. Noch „§ 5 TMG“ statt „§ 5 DDG“. Seit Mai 2024 überholt.
  6. Toter Link zur EU-Streitbeilegungsplattform. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt, die Verlinkungspflicht ist entfallen. Wer den Hinweis stehen lässt, schickt Verbraucher ins Leere — nennen Sie stattdessen die zuständige Schlichtungsstelle.
  7. Abweichende Firmierung. Im Impressum steht ein anderer Name als im Google-Unternehmensprofil oder in der Erstinformation. Rechtlich angreifbar und für Suchmaschinen ein Inkonsistenzsignal.
  8. Kein Impressum in den Social-Media-Profilen. Die Pflicht gilt dort genauso wie auf der eigenen Website.
  9. Impressum nur als Bild oder PDF. Muss als Text vorliegen — auch damit Screenreader und Prüfwerkzeuge es lesen können.

Was ein fehlerhaftes Impressum kostet

Ein Verstoß gegen § 5 DDG kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der praktisch relevante Weg ist aber ein anderer: die Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Verband. Fehlende Pflichtangaben gelten als Wettbewerbsverstoß, und die Kosten einer Abmahnung übersteigen den Aufwand einer sauberen Seite regelmäßig um ein Vielfaches — zumal die geforderte Unterlassungserklärung bei einem Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe auslöst.

Dazu kommt der stille Schaden: Wer im Impressum keine Registernummer und keine Aufsichtsbehörde findet, prüft nicht weiter — er klickt zurück. In einer Branche, in der Vertrauen die eigentliche Ware ist, kostet ein lückenhaftes Impressum Anfragen, lange bevor es jemanden juristisch interessiert.

Die jährliche Fünf-Minuten-Prüfung

Einmal im Jahr, am besten mit demselben Termin wie die Weiterbildungsdokumentation:

  • Stimmen Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse noch?
  • Ist die Registernummer aktuell — und identisch mit der in der Erstinformation?
  • Heißt Ihre IHK noch so und sitzt sie noch dort?
  • Ist der Berufshaftpflichtversicherer noch derselbe?
  • Funktionieren alle Links, und steht dort keine Verweisung auf eine abgeschaffte Stelle mehr?
  • Ist das Impressum in allen Profilen verlinkt, die Sie inzwischen betreiben?

Fazit

Elf Angaben, drei Rechtsgrundlagen, eine Stunde Arbeit — danach ist der Punkt für ein Jahr erledigt und Ihre Seite an einer Stelle sauber, an der ein erheblicher Teil des Wettbewerbs angreifbar ist. Der größte Einzelfehler bleibt die Standardvorlage aus dem Netz: Sie deckt § 5 DDG ab und kennt die Versicherungsvermittlung nicht.

Wenn Sie prüfen lassen wollen, ob Impressum, Erstinformation und Datenschutzerklärung auf Ihrer Website vollständig sind und zueinander passen: Wir sehen es uns im kostenlosen Erstgespräch an und sagen Ihnen, was fehlt. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört in eine Kanzlei — wir setzen um, was dort festgelegt wird. Wie die Pflichtseiten in den Aufbau der Website passen, steht in Diese 7 Seiten brauchen Sie.

Häufige Fragen

Elf: Name und Anschrift, Rechtsform und Vertretungsberechtigte, E-Mail und ein zweiter schneller Kontaktweg, Registergericht und Registernummer (falls eingetragen), USt-IdNr. (falls vorhanden), Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO mit erteilender Stelle, Vermittlerregisternummer, deren Prüfmöglichkeit, zuständige Aufsichtsbehörde, berufsrechtliche Regelungen mit Fundstelle sowie Name, Anschrift und Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung.

Seit Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); es hat das Telemediengesetz abgelöst. Die Pflichten sind inhaltlich unverändert, die Fundstelle lautet nun § 5 DDG. Ein Impressum, das noch auf § 5 TMG verweist, zitiert ein nicht mehr existierendes Gesetz.

Nein. Verlangt wird nach § 27a UStG ausschließlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und auch nur dann, wenn eine erteilt wurde. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum, und die Wirtschafts-Identifikationsnummer ersetzt die USt-IdNr. nicht. Wer keine USt-IdNr. hat, lässt die Zeile ersatzlos weg.

Nein. Die OS-Plattform der Europäischen Kommission wurde am 20. Juli 2025 eingestellt, die Verlinkungspflicht ist entfallen. Wer den Hinweis samt Link noch im Impressum führt, verweist auf eine Adresse, die es nicht mehr gibt. Sinnvoll bleibt die Angabe der zuständigen Schlichtungsstelle für Versicherungsvermittlung.

Ja. Die Anbieterkennzeichnung gilt auch für geschäftlich genutzte Profile bei LinkedIn, Facebook, Instagram, XING und für das Google-Unternehmensprofil. In der Praxis genügt dort ein deutlich bezeichneter Link auf die Impressumsseite Ihrer Website, sofern das Profil eine solche Verlinkung zulässt.

Ein Verstoß gegen § 5 DDG kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Praktisch häufiger sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände wegen Wettbewerbsverstoßes — mit Kosten und einer Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe auslöst. Der Aufwand für eine vollständige Fassung liegt bei etwa einer Stunde.

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