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Google 14 Min. Lesezeit

Google-Bewertungen für Versicherungsmakler: Wie Sie rechtssicher darum bitten

Smartphone mit geöffnetem Google-Bewertungsformular neben einer Karte mit QR-Code auf dem Beratungstisch eines Versicherungsmaklers

Um eine Google-Bewertung bitten dürfen Sie jeden Kunden — persönlich im Gespräch, mit einer Karte oder einem QR-Code ohne Einschränkung. Per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist die Bitte dagegen Werbung: Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass schon eine Bewertungsanfrage in einer Rechnungs-E-Mail ohne Einwilligung unzulässig ist (VI ZR 225/17). Verboten sind außerdem Gegenleistungen für Bewertungen, gekaufte oder selbst verfasste Bewertungen (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c) und — nach den Google-Richtlinien — das gezielte Fragen nur zufriedener Kunden. Der sichere Weg ist deshalb einfach: mündlich fragen und den Link schriftlich erst nach einem ausdrücklichen Ja schicken. Dieser Beitrag geht die Kanäle einzeln durch, liefert Vorlagen zum Fragen und Antworten und zeigt, was für Bewertungen auf der eigenen Website gilt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Einordnung nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften, die Rechtsprechung im Einzelfall und die jeweils aktuellen Richtlinien von Google. Stand: September 2026.

Warum Bewertungen für Makler mehr wiegen als in anderen Branchen

Eine Versicherung ist ein Vertrauensprodukt, das man vor dem Kauf nicht ausprobieren kann. Wer einen Makler sucht, kann die Qualität der Beratung erst beurteilen, wenn er sie erlebt hat — also sucht er nach den Erfahrungen anderer. Bewertungen wirken dabei an drei Stellen gleichzeitig:

  • In der Kartenbox bei „Versicherungsmakler + Stadt“. Anzahl, Durchschnitt und Aktualität der Bewertungen fließen in die Bekanntheit ein, nach der Google lokale Treffer ordnet. Schritt für Schritt: Local SEO für Versicherungsmakler.
  • Bei der Entscheidung des Menschen, der drei Profile nebeneinander sieht und eines davon anruft.
  • In KI-Antworten. Wer ChatGPT oder Gemini nach einem Makler in seiner Region fragt, bekommt Empfehlungen, die sich unter anderem auf öffentlich zugängliche Bewertungen und Erwähnungen stützen können. Mehr dazu: Von ChatGPT empfohlen werden.

Hinzu kommt: Auch wer Sie über eine Empfehlung kennt, prüft Sie vorher online. Ein Profil mit drei Bewertungen aus 2021 verspielt, was der Bekannte an Vertrauen vorgeschossen hat — siehe Empfehlungsmarketing für Versicherungsmakler.

Darf ich Kunden um eine Bewertung bitten? Die Rechtslage je Kanal

KanalErlaubt?Worauf es ankommt
Persönlich im Gesprächjakeine Einschränkung — der sicherste und wirksamste Weg
Karte, Flyer oder Aufsteller mit QR-Codejakeine elektronische Post; ideal zum Mitgeben nach dem Termin
Hinweis auf der eigenen Websitejader Besucher ruft die Seite selbst auf
E-Mailnur mit Einwilligungauch als Zusatz in Rechnungs- oder Service-Mails (BGH, VI ZR 225/17); ob die Bestandskunden-Ausnahme des § 7 Abs. 3 UWG greift, ist umstritten
WhatsApp, SMSnur mit Einwilligunggilt als elektronische Post, gleiche Strenge wie E-Mail
Anruf nur für die Bittebei Verbrauchern nur mit EinwilligungWerbeanruf nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG; im ohnehin laufenden Kundengespräch mitzufragen ist dagegen unproblematisch
Zeile in der E-Mail-SignaturGrauzoneWerbezusätze in Antwortmails an jemanden, der Werbung widersprochen hat, sind unzulässig (BGH, VI ZR 134/15) — dezent halten, bei Widerspruch entfernen
Newsletteran Abonnenten jadie Einwilligung muss Werbung abdecken

Warum die Bitte um eine Bewertung überhaupt Werbung ist: Der Bundesgerichtshof versteht den Begriff weit. Dazu zählt alles, was den Absatz mittelbar fördert — und eine Bewertung soll genau das: weitere Kunden gewinnen. In der Entscheidung vom 10. Juli 2018 (VI ZR 225/17) hatte ein Händler seiner Rechnungs-E-Mail eine Bitte um Bewertung angefügt. Das Gericht sah darin ohne Einwilligung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers — und stellte klar, dass die Verbindung mit der Rechnung daran nichts ändert.

Die praktische Lösung: Fragen Sie mündlich und fragen Sie im selben Atemzug, ob Sie den Link schicken dürfen: „Darf ich Ihnen den Link gleich per WhatsApp schicken?“ Ein ausdrückliches Ja ist die Einwilligung für genau diese Nachricht. Notieren Sie es mit Datum in der Kundenakte — im Streitfall müssen Sie die Einwilligung belegen.

Was verboten ist — und was Google dann tut

  • Gegenleistungen jeder Art. Gutschein, Verlosung unter allen Bewertenden, Rabatt, Geschenk. Google stuft Anreize für Rezensionen als gefälschte Interaktionen ein. Wettbewerbsrechtlich ist eine vergütete Bewertung irreführend, wenn ihr kommerzieller Hintergrund nicht erkennbar ist (§ 5a Abs. 4 UWG). Und in dieser Branche kommt § 48b VAG hinzu, der Zuwendungen an Versicherungsnehmer eng begrenzt.
  • Gekaufte, erfundene oder selbst geschriebene Bewertungen. Seit dem 28. Mai 2022 ist es nach Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ausnahmslos unzulässig, gefälschte Bewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben. Dazu gehört auch der „Bewertungstausch“ mit Kollegen aus Pool, Verbund oder Unternehmerstammtisch — sie haben Ihre Beratung nie erlebt.
  • Bewertungen von Mitarbeitern, Familie und Geschäftspartnern. Ein Interessenkonflikt nach den Google-Richtlinien — und für Leser leicht zu erkennen, wenn der Nachname derselbe ist.
  • Nur zufriedene Kunden fragen. Das sogenannte Review-Gating — erst intern nach der Zufriedenheit fragen und nur die Zufriedenen zu Google schicken — widerspricht den Google-Richtlinien. Fragen Sie alle Kunden eines Anlasses, nicht eine Auswahl.
  • Entgegenkommen gegen Löschung. Einem unzufriedenen Kunden etwas anzubieten, damit er seine Bewertung ändert oder entfernt, ist nach den Google-Richtlinien ebenfalls ausdrücklich verboten.

Was Google bei Verstößen tut, beschreibt die Hilfe für Unternehmensprofile: Für eine bestimmte Zeit können keine neuen Rezensionen veröffentlicht werden, bestehende Rezensionen werden ausgeblendet, und im Profil erscheint eine Warnung, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Für einen Vermittler, der von Vertrauen lebt, ist diese öffentliche Warnung schlimmer als jede fehlende Bewertung.

Wann fragen? Nach Anlässen, nicht nach Stimmung

Damit Sie gar nicht erst in die Nähe des Review-Gatings kommen, legen Sie feste Anlässe fest, bei denen Sie jeden Kunden fragen — unabhängig davon, wie das Gespräch gelaufen ist:

  1. Nach jeder abgeschlossenen Schadenregulierung — nicht nur nach den gut ausgegangenen.
  2. Nach dem ersten Abschluss, sobald die Police beim Kunden ist.
  3. Nach der jährlichen Bestandsprüfung.
  4. Nach einem Vertragswechsel, bei dem Sie Kündigung und Übergang erledigt haben.

Das hat einen Nebeneffekt, der mehr wiegt als der vermiedene Regelverstoß: Eine realistische Mischung aus vielen Fünfen und gelegentlichen Vieren wirkt glaubwürdiger als eine lückenlose Reihe perfekter Bewertungen.

Vorlagen: So bitten Sie um eine Bewertung

Mündlich am Ende des Termins

„Eine Bitte habe ich noch: Wer einen Makler sucht, liest vorher Bewertungen. Wenn Sie zwei Minuten finden, hilft mir eine ehrliche Bewertung bei Google sehr — so, wie Sie es erlebt haben. Darf ich Ihnen den Link per WhatsApp oder E-Mail schicken?“

Nachricht nach dem Ja — am selben Tag

„Guten Tag Frau [Name], wie besprochen hier der Link zur Bewertung bei Google: [Link]. Ein, zwei Sätze dazu, wie Sie die Beratung erlebt haben, genügen völlig. Bitte schreiben Sie keine Angaben zu Ihren Verträgen oder Ihrer Gesundheit hinein — die gehören nicht ins Internet. Herzlichen Dank! [Vorname Nachname]“

Karte zum Mitgeben — Rückseite neben dem QR-Code

„Wie war Ihre Beratung? Ihre ehrliche Bewertung hilft anderen bei der Suche nach einem Makler. Einfach den Code scannen, es dauert zwei Minuten. Danke! [Name, Büro]“

Warum der Satz über Verträge und Gesundheit in die Nachricht gehört: Kunden meinen es gut und schreiben „Hat mir trotz meiner Rückenprobleme eine BU besorgt“. Diese Angaben stehen dann dauerhaft öffentlich — und Sie dürfen in Ihrer Antwort nicht darauf eingehen. Ein Hinweis vorab schützt beide Seiten.

Bewertungslink und QR-Code in fünf Minuten

  1. Melden Sie sich mit dem Konto an, das Ihr Unternehmensprofil verwaltet, und öffnen Sie das Profil über die Google-Suche oder Maps.
  2. Wählen Sie die Funktion, mit der Sie Kunden um Rezensionen bitten — sie heißt je nach Ansicht „Rezensionen erhalten“ oder ähnlich.
  3. Kopieren Sie den Link. Er öffnet direkt das Bewertungsfenster, ohne dass jemand Ihr Profil suchen muss.
  4. Erzeugen Sie aus demselben Link den QR-Code für Karte und Aufsteller.
  5. Testen Sie beides auf einem Smartphone, auf dem Sie nicht angemeldet sind.

Die vollständige Einrichtung des Profils steht in Google Unternehmensprofil für Versicherungsmakler.

Wie antworte ich auf Bewertungen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen?

Jede Antwort schreiben Sie weniger für den Verfasser als für die nächsten Leser. Für Vermittler kommt eine Regel hinzu: Bestätigen Sie in der Antwort nichts, was über den Text der Bewertung hinausgeht — keine Sparte, keinen Vertrag, keinen Schadenfall. Auch dass jemand bei Ihnen Kunde ist, ist eine personenbezogene Information, die Sie nicht ohne Grund öffentlich machen.

Auf eine positive Bewertung

„Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihr Vertrauen! Es freut mich, dass Sie mit der Beratung zufrieden sind. [Vorname Nachname]“

Auf eine kritische Bewertung

„Danke, dass Sie Ihre Erfahrung schildern — es tut mir leid, dass Sie unzufrieden sind. Zu Einzelheiten kann ich mich hier aus Datenschutzgründen nicht äußern. Ich möchte das aber gern mit Ihnen klären: Sie erreichen mich direkt unter [Telefon]. [Vorname Nachname]“

Auf eine Bewertung, die Sie niemandem zuordnen können

„Ihre Schilderung können wir leider keinem Beratungsvorgang zuordnen. Bitte melden Sie sich unter [Telefon], damit wir das klären können. [Vorname Nachname]“

Antworten Sie innerhalb von 48 Stunden, sachlich und ohne Rechtfertigung. Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen — etwa beleidigende Inhalte oder Bewertungen von Menschen, die nie Kontakt zu Ihnen hatten —, können Sie im Profil bei Google melden.

Bewertungen auf der eigenen Website zeigen: drei Regeln

  1. Sagen Sie, ob und wie die Bewertungen geprüft sind. Wer Verbraucherbewertungen zugänglich macht, muss nach § 5b Abs. 3 UWG darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Kunden stammen. Ein Satz daneben genügt, etwa: „Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und werden von Google nach eigenen Richtlinien geprüft. Wir selbst prüfen nicht, ob die Verfasser Kunden sind.“ Behaupten Sie keine Prüfung, die nicht stattfindet — das ist nach Nr. 23b des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG stets unzulässig.
  2. Keine Auswahl, die ein falsches Bild ergibt. Nur die Fünf-Sterne-Stimmen zeigen und daneben „4,9 von 5“ schreiben, obwohl das Profil bei 4,3 steht, stellt Bewertungen falsch dar. Zeigen Sie den echten Durchschnitt und verlinken Sie das Profil.
  3. Einbinden ohne Datenabfluss. Ein Bewertungs-Widget, das beim Seitenaufruf Inhalte von fremden Servern lädt, überträgt die IP-Adresse des Besuchers vor jeder Einwilligung. Sauberer sind einzelne Bewertungen als Text mit Datum und Link zum Profil — am sichersten mit dem Einverständnis der Verfasser. Hintergrund: DSGVO auf der Maklerwebsite.

Ein Hinweis zur Suchmaschinenoptimierung: Bewertungssterne in den Suchergebnissen erreichen Sie mit Bewertungen über das eigene Unternehmen nicht. Google zeigt seit 2019 für die Typen LocalBusiness und Organization keine Sterne mehr, wenn die Bewertungen auf der Website des bewerteten Unternehmens selbst stehen — auch nicht über ein eingebundenes Widget (Google Search Central). Die Sterne, die zählen, stehen im Unternehmensprofil.

Ein Ablauf, der ohne Nachdenken läuft

SchrittWannWer
Anlass tritt ein: Schaden reguliert, Police zugestellt, Jahresgespräch geführtam Tag des AnlassesSie
Mündliche Bitte und Frage nach dem Linkim GesprächSie
Einwilligung in der Kundenakte notierendirekt danachSie oder Büro
Link per Vorlage sendenam selben TagBüro
Auf neue Bewertungen antwortenbinnen 48 StundenSie
Zählen: neue Bewertungen, Durchschnitt, offene AntwortenmonatlichBüro

Zwei bis drei neue Bewertungen im Monat sind für ein Einzelbüro ein realistisches Ziel — über ein Jahr sind das 25 bis 35 aktuelle Stimmen mit Text. Wer den Ablauf nicht selbst aufsetzen will: Ein System für Bewertungen gehört zu Content, Social Media & Reputation.

Die sechs häufigsten Fehler

  1. Rundmail an den gesamten Bestand. Ohne Einwilligung ist das nach der BGH-Rechtsprechung Werbung — und ein plötzlicher Schub an Bewertungen kann zusätzlich auffallen.
  2. Gutschein „als Dankeschön für Ihre Bewertung“. Ein Anreiz, egal wie klein.
  3. Nur die Zufriedenen fragen. Review-Gating, auch wenn es sich wie gesunder Menschenverstand anfühlt.
  4. Kollegen, Familie oder Pool-Partner bewerten lassen. Keine echte Kundenerfahrung, also keine echte Bewertung.
  5. Antworten mit Vertragsdetails. „Ihr BU-Antrag war wegen der Vorerkrankung schwierig …“ gehört nie in ein öffentliches Antwortfeld.
  6. Einmal sammeln, dann aufhören. Aktualität zählt — acht Bewertungen aus diesem Jahr wiegen mehr als zwanzig aus 2022.

Fazit

Google-Bewertungen sind für Versicherungsmakler der sichtbarste Vertrauensbeweis — und rechtlich einfacher, als viele fürchten, wenn man die Reihenfolge einhält: mündlich fragen, den Link erst nach einem notierten Ja schicken, alle Kunden eines Anlasses fragen, nie etwas dafür geben. Dazu freundliche, knappe Antworten ohne Vertragsdetails und ein ehrlicher Hinweis, wenn Sie Bewertungen auf der eigenen Website zeigen.

Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Profil im Vergleich zu den Maklern in Ihrer Stadt dasteht und wo Anfragen verloren gehen: Wir sehen es uns im kostenlosen Erstgespräch an. Die Pakete, in denen ein Bewertungssystem enthalten ist, stehen auf der Preisseite.

Häufige Fragen

Ja. Persönlich im Gespräch, mit einer Karte oder einem QR-Code dürfen Sie jeden Kunden fragen. Per E-Mail, SMS oder WhatsApp gilt die Bitte als Werbung und braucht eine Einwilligung — der Bundesgerichtshof hat das 2018 selbst für eine Bewertungsanfrage in einer Rechnungs-E-Mail entschieden (VI ZR 225/17). Praktisch: mündlich fragen, ob Sie den Link schicken dürfen, und das Ja notieren.

Nein. Google wertet Anreize für Rezensionen als gefälschte Interaktionen und kann das Profil einschränken. Wettbewerbsrechtlich ist eine vergütete Bewertung ohne erkennbaren kommerziellen Hintergrund irreführend (§ 5a Abs. 4 UWG), und für Versicherungsvermittler begrenzt § 48b VAG Zuwendungen an Versicherungsnehmer zusätzlich. Das gilt auch für Verlosungen unter allen Bewertenden.

Nach den Google-Richtlinien nicht. Das gezielte Einholen positiver Bewertungen — etwa erst intern nach der Zufriedenheit fragen und nur Zufriedene zu Google schicken — gilt als Review-Gating. Sicher ist ein fester Anlass, bei dem Sie jeden Kunden fragen: nach jeder abgeschlossenen Schadenregulierung, nach dem ersten Abschluss oder nach der jährlichen Bestandsprüfung.

Bestätigen Sie nichts, was über den Text der Bewertung hinausgeht: keine Sparte, keinen Vertrag, keinen Schadenfall. Bei positiven Bewertungen genügt ein kurzer Dank. Bei Kritik: Bedauern ausdrücken, erklären, dass Sie sich aus Datenschutzgründen nicht zu Einzelheiten äußern, und eine direkte Telefonnummer zur Klärung anbieten. Antworten Sie binnen 48 Stunden.

Drei Dinge: Nach § 5b Abs. 3 UWG müssen Sie angeben, ob und wie Sie prüfen, dass die Bewertungen von echten Kunden stammen — eine behauptete, aber nicht durchgeführte Prüfung ist stets unzulässig. Die Auswahl darf kein falsches Bild ergeben, also den echten Durchschnitt zeigen. Und Widgets, die beim Seitenaufruf Inhalte von fremden Servern laden, übertragen Daten vor der Einwilligung. Sterne in den Suchergebnissen bringen eigene Bewertungen für LocalBusiness ohnehin nicht.

Google kann das Unternehmensprofil einschränken: Für eine bestimmte Zeit werden keine neuen Rezensionen veröffentlicht, bestehende Rezensionen werden ausgeblendet, und im Profil erscheint eine für alle sichtbare Warnung, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Die Inhaber werden per E-Mail informiert und können Einspruch einlegen. Unabhängig davon sind gefälschte Bewertungen nach Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG per se unzulässig.

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